Hiermit werden die folgenden Hauptorgane der Organisation eingesetzt:
1.Ziffer eins
die Versammlung;
2.Ziffer 2
der Rat und
3.Ziffer 3
das Sekretariat.
B.B
Die Versammlung und, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Versammlung, der Rat können die Nebenorgane einsetzen, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser Satzung für notwendig erachten.