(2)Absatz 2,Die Kernaufgaben der Operationstechnischen Assistenz umfassen
das Instrumentieren in allen operativen Fachrichtungen einschließlich Vorbereitung der erforderlichen Instrumente, Apparate und Materialien,
die Durchführung operationsspezifischer Lagerungen und Positionierungen,
einfache intraoperative Assistenz,
die Vorbereitung und Koordination der Arbeitsabläufe zur Herstellung der Funktionsfähigkeit einer Operationseinheit für die Durchführung operativer Eingriffe (Beidiensttätigkeit, unsterile Assistenz),
die präoperative Übernahme und postoperative Übergabe der Patienten/-innen und Patientendaten
unter Berücksichtigung der notwendigen Ablauf-, Aufbereitungs-, Desinfektions- und Sterilisationsprozesse und -maßnahmen im Rahmen des Medizinproduktekreislaufs.