Absatz eins,Die Geltung der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind, Bundesgesetzblatt Nr. 18 aus 1980, und LGBl. für Wien Nr. 21 aus 1979,, bleibt von der Umsetzung dieser Vereinbarung unberührt.
BGBl. I Nr. 199/2022
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12neu
Artikel 12
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
- Absatz 2,Da die in Artikel 3, angeführten Bauvorhaben nunmehr mit dieser Vereinbarung geregelt werden, sind frühere Vereinbarungen dazu, die auf Basis der Vereinbarung Bundesgesetzblatt Nr. 18 aus 1980, und LGBl. für Wien Nr. 21 aus 1979, geschlossen wurden, nicht mehr anzuwenden.