Einbringen der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in die Normung;
BGBl. I Nr. 218/2022
Fachstelle-Normungsbeteiligung-Gesetz
Bundesgesetz über eine Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Menschen mit Behinderungen in der Normung (Fachstelle-Normungsbeteiligung-Gesetz – FNBG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Aufgaben der Fachstelle
Paragraph 3,
Die Fachstelle hat insbesondere nachfolgende Aufgaben zu erfüllen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Einbringen der Interessen von Menschen mit Behinderungen in die Normung;
- Ziffer 3Identifizierung und Vorschlag von relevanten Aktivitäten im Bereich nationaler, europäischer und internationaler Normung sowie den damit in Zusammenhang stehenden gesetzlichen und administrativen Aktivitäten;
- Ziffer 4Teilnahme an ausgewählten Gremien, insbesondere Normungsgremien, oder deren Beschickung (Nominierung, Betreuung) mit qualifizierten Vertreterinnen und Vertretern;
- Ziffer 5Zusammenarbeit mit einschlägigen Nichtregierungsorganisationen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene;
- Ziffer 6Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Behindertenrat;
- Ziffer 7Pflege von Kontakten mit Organisationen, deren Zielsetzung Verbraucherschutz oder Barrierefreiheit einschließt;
- Ziffer 8Erstellung von Berichten, Kommentaren und Positionspapieren;
- Ziffer 9Erarbeitung von Projektbeschreibungen für externe Studien und Identifizierung von Auftragnehmerinnen und -nehmern für diese;
- Ziffer 10Öffentlichkeitsarbeit (zB Presseaussendungen, Website, Veranstaltungen, Präsentationen);
- Ziffer 11Beobachtung/Monitoring der Normungsarbeit;
- Ziffer 12Erarbeitung von Stellungnahmen und Einsprüchen zu nationalen, europäischen und internationalen Normentwürfen;
- Ziffer 13fachliche Unterstützung des Ausschusses für Verbraucherangelegenheiten bei Austrian Standards International (zB Bereitstellung von Unterlagen, fachliche Vorbereitung für die Sitzungen);
- Ziffer 14Teilnahme im Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten.