BGBl. I Nr. 225/2022
Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12geändert
Ehegatten
§ 12.
Verheiratete Mütter bzw. Väter erhalten eine Beihilfe, sofern der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte (§ 8) ihres Ehegatten nicht mehr als 16 200 18 000 € (Freigrenze) beträgt.