BGBl. I Nr. 33/2022
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 754 Abs. 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 754 Abs. 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass § 754 Abs. 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) verfassungswidrig war
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. März 2022, G 359/2021-11, dem Bundeskanzler zugestellt am 24. März 2022, zu Recht erkannt:
„§ 754 Absatz 3, des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946 aus 1811,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 342 aus 1970, war verfassungswidrig.“