Absatz eins,Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus neun Mitgliedern, die von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung für drei Jahre zu bestellen sind, wobei die Bestellung
- Ziffer einsvon sieben Mitgliedern auf Vorschlag der Generaldirektion und
- Ziffer 2von zwei Mitgliedern auf Vorschlag der Universitätenkonferenz
zu erfolgen hat und Wiederbestellungen zulässig sind.