entgegen Paragraph 10, die Betretung verweigert oder
BGBl. I Nr. 60/2022
GeoSphere Austria-Errichtungsgesetz
Bundesgesetz, mit dem ein GeoSphere Austria-Gesetz erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Forschungsfinanzierungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (GeoSphere Austria-Errichtungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 23neu
Verwaltungsstrafen
Paragraph 23,
Wer
- Ziffer eins
- Ziffer 2entgegen Paragraph 11, die Anzeige von Aufschluss- und Datenerhebungsarbeiten unterlässt oder
- Ziffer 3entgegen Paragraph 12, die Datenbereitstellung verweigert,
begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 1 450 € zu bestrafen.