BGBl. I Nr. 77/2022
Änderung des Marktordnungsgesetzes 2007, des Landwirtschaftsgesetzes und des AMA-Gesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007, das Landwirtschaftsgesetz und das AMA-Gesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8geändertAbs 1 Z 1, Z 2, Z 3 (entfallen); Abs 2; Abs 3 (entfallen)
Aufgaben der Kommission
§ 8.
(1) Die Kommission hat folgende Aufgaben:
1. Erstattung von Empfehlungen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Landwirtschaft für die im folgenden Kalenderjahr unter Bedachtnahme auf die Ziele des § 1 erforderlichen Maßnahmen; Erstattung von Empfehlungen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unter Bedachtnahme auf die Ziele des § 1 und
2. Mitwirkung bei der Erarbeitung des Berichtes gemäß § 9 Abs. 2 über die wirtschaftliche Lage Situation der Landwirtschaft im abgelaufenen Kalenderjahr (Grüner Bericht) und.
(2) Die Kommission hat alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen heranzuziehen, wobei ihr vom Bundesminister von der Bundesministerin für Land- Landwirtschaft, Regionen und Forstwirtschaft Tourismus zeitgerecht alle ihm ihr verfügbaren einschlägigen Unterlagen zu überlassen sind.