aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) gemäß Paragraph 16 a, Absatz 4, des Meldegesetzes 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992:
- Litera adie Information über das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze,
- Litera bdas Geschlecht,
- Litera cder Familienstand, sofern der E-ID-Inhaber über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügt,
- Litera dder Hauptwohnsitz oder weitere Wohnsitze einschließlich des jeweiligen Datums der An- und gegebenenfalls der Abmeldung sowie
- Litera edie Information, seit wann eine aufrechte Meldung eines Wohnsitzes besteht und