BGBl. II Nr. 215/2022
Telekomanzeigeverordnung
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die elektronische Form der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen von Telekommunikationsdiensten festgelegt wird (Telekomanzeigeverordnung – TKA-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Regelungsgegenstand
Paragraph eins,
Diese Verordnung bestimmt die elektronische Form, die von Anbietern von Telekommunikationsdiensten bei der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Paragraph 133, Absatz eins, TKG 2021 einzuhalten ist.