Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 15. Juni 2022 in Kraft.
BGBl. II Nr. 215/2022
Telekomanzeigeverordnung
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die elektronische Form der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen von Telekommunikationsdiensten festgelegt wird (Telekomanzeigeverordnung – TKA-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu