bei einer Eintragung gemäß Paragraph eins, Ziffer eins und 2 in Verbindung mit Paragraph 3 :
- Litera adie Vor- und Familiennamen und, soweit vorhanden, die sonstigen Namen gemäß Paragraph 38, Absatz 2, des Personenstandsgesetzes 2013 (PStG 2013), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2013,, der Familienname vor der ersten Eheschließung sowie die akademischen Grade der betroffenen Person,
- Litera bdas Geburtsdatum,
- Litera cdas Geschlecht,
- Litera deine oder mehrere Anschriften sowie, soweit vorhanden, die bekanntgegebene Telefonnummer eines Mobiltelefons und die bekanntgegebene E-Mail-Adresse für Zwecke des Datenclearings,
- Litera esoweit vorhanden, der Geburtsort sowie das Bundesland, wenn der Geburtsort im Inland gelegen ist, oder der Staat, wenn der Geburtsort im Ausland liegt,
- Litera fdie Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeiten sowie
- Litera gArt, Nummer oder Geschäftszahl, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum und, soweit vorhanden, Ausstellungsstaat eines amtlichen Lichtbildausweises im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, der Passgesetz-Durchführungsverordnung (PassG-DV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 223 aus 2006,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 325 aus 2021,, mit dem die Daten gemäß Litera a bis c, e und f nachgewiesen werden;