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BGBl. II Nr. 251/2022

kundgemacht 28.06.2022 RIS↗
Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten im Rahmen der Abwicklung des regionalen Klimabonus
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend das Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten im Rahmen der Abwicklung des regionalen Klimabonus
Kundmachung BGBl. II Nr. 251/2022× zu Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten im Rahmen der Abwicklung des regionalen Klimabonus×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten im Rahmen der Abwicklung des regionalen Klimabonus neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 29.06.2022 · idF BGBl. II Nr. 251/2022 § 1↗RIS↗

Gegenstand

Paragraph eins,

Gegenstand dieser Verordnung ist die Festlegung der Grundlagen für das Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten gemäß Paragraph 5, Absatz eins, KliBG.