BGBl. II Nr. 257/2022
Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA
Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über das kommissionelle Auswahlverfahren zur Eignungsfeststellung für die Verwendung im auswärtigen Dienst („Préalable“) des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Die oder der Vorsitzende jeder Auswahl-Kommission kann zur sachgerechten Begutachtung der Bewerberinnen und Bewerber Sachverständige beiziehen.