BGBl. II Nr. 257/2022
Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA
Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über das kommissionelle Auswahlverfahren zur Eignungsfeststellung für die Verwendung im auswärtigen Dienst („Préalable“) des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Paragraph 5,
In Bezug auf die Auswahl-Kommissionen für sonstige, ausschließlich im Inland erfolgende Verwendungen der Verwendungsgruppen A1, v1 und A2, v2 gelten die jeweiligen Bestimmungen der Paragraphen 2 bis 4 sinngemäß.