Absatz eins,Die Erhebungsmerkmale sind auf folgende Arten zu erheben:
- Ziffer einsdie Merkmale gemäß Anlage römisch eins Punkt 1. durch Heranziehung der Daten des Registers der statistischen Einheiten gemäß Paragraph 25 a, des Bundesstatistikgesetzes 2000;
- Ziffer 2die Merkmale gemäß Anlage römisch eins Punkt 2. durch Beschaffung von Verwaltungsdaten vom Dachverband der Sozialversicherungsträger;
- Ziffer 3die Merkmale gemäß Anlage römisch eins Punkt 4.1 (ausgenommen die Punkte 4.1.1 bis 4.1.28) und Punkt 4.6 durch Beschaffung von Verwaltungsdaten von den Finanzbehörden;
- Ziffer 4die Merkmale gemäß Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 4 und 5 (ausgenommen die Merkmale gemäß Anlage römisch eins Punkte 1., 2.1, 2.2, 2.3.1 bis 2.3.3, 2.3.5, 5.1.1 bis 5.1.3, Anlage römisch zwei, Anlage römisch drei Punkt 1.) durch Beschaffung von Verwaltungs- und Statistikdaten der Oesterreichischen Nationalbank, sofern berechtigte Geheimhaltungsinteressen gemäß Paragraph 10, Absatz 6, des Bundesstatistikgesetzes 2000 nicht beeinträchtigt werden;
- Ziffer 5die Merkmale gemäß Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 7, (ausgenommen die Merkmale gemäß Anlage römisch eins Punkte 1., 2.1, 2.2, 2.3.1 bis 2.3.3, 2.3.5, 5.1.1 bis 5.1.3, Anlage römisch zwei) durch Beschaffung von Verwaltungsdaten der Finanzmarktaufsichtsbehörde;
- Ziffer 6die Merkmale gemäß Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 8, durch Beschaffung von Verwaltungsdaten der Finanzmarktaufsichtsbehörde;
- Ziffer 7alle übrigen Merkmale gemäß Paragraph 5, Absatz eins, (ausgenommen das Merkmal der Anlage römisch drei Punkt 2.) durch Befragung bei den statistischen Einheiten gemäß Paragraph 4, Absatz eins,, soweit im Einzelfall die Erhebung durch die Beschaffung von Verwaltungs- und Statistikdaten gemäß Absatz eins, Ziffer eins bis 4 nicht möglich ist. Für das Merkmal in Anlage römisch zwei Punkt 5. erfolgt die Befragung nur, wenn die statistischen Einheiten gemäß Paragraph 4, Absatz eins, im Register der statistischen Einheiten gemäß Paragraph 25 a, des Bundesstatistikgesetzes 2000 örtliche Einheiten in unterschiedlichen NUTS-2 Regionen und/oder unterschiedlichen Abschnitten der ÖNACE 2008 aufweisen.