Absatz eins,Kreditinstitute mit Sitz im Inland, die ausstehende gedeckte Schuldverschreibungen haben, haben die Meldeinhalte gemäß den Paragraphen 6 bis 8 entsprechend der Anlage 1 zu gliedern.
BGBl. II Nr. 355/2022
Pfandbrief-Meldeverordnung sowie Änderung der Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Pfandbrief-Meldeverordnung (PB-MV) erlassen und die Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018 (GKE-V 2018) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Anwendungsbereich und -ebene
Paragraph 2,
- Absatz 2,Soweit hinsichtlich einzelner Meldeinhalte bereits eine Meldeverpflichtung gemäß GKE-V 2018 oder der Verordnung (EU) 2016/867 in Verbindung mit der AnaCredit-Begleitverordnung 2017 besteht, kann von der Übermittlung dieser Daten abgesehen werden.