BGBl. II Nr. 391/2022
ZIS-V 2022
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über die Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten – ZIS-V 2022
Änderungen durch diese Kundmachung
Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten (ZIS-V 2022)
neu
§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Daten aus Fördervergaben
Paragraph 2,
Die RTR-GmbH ist ermächtigt, Daten, die ihr der Bundesminister für Finanzen gemäß Paragraph 80, Absatz 2, TKG 2021 zugänglich macht, zu speichern, verarbeiten, sichern und in Beauskunftungen im Sinne dieser Verordnung einzubeziehen, wie die von Meldeverpflichteten zugänglich gemachten Daten.