BGBl. II Nr. 399/2022
PD-Zuordnungs-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Zuordnungserfordernisse für das Entlohnungsschema pd präzisiert werden und das Eignungsfeststellungsverfahren festgelegt wird (PD-Zuordnungs-Verordnung – PD-Zuo-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Zeitliche Lage der Berufspraxis beim Lehramt Berufsbildung
Paragraph 2,
Die erforderliche Berufspraxis der über das Zuordnungserfordernis eines Lehramtes der Berufsbildung an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen verwendeten Bundesvertragslehrpersonen (Paragraph 38, Absatz 2 b, VBG) sowie der an Berufsschulen verwendeten Landesvertragslehrpersonen (Paragraph 3, Absatz 2 b, Ziffer 2, LVG) kann bereits vor dem Abschluss des Bachelor-Lehramtsstudiums der Berufsbildung, jedoch nach einer einschlägigen Berufsausbildung bzw. Berufsbildung zurückgelegt werden.