BGBl. II Nr. 416/2022
GSA-Vergütungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Festlegung einer angemessenen Aufwandsentschädigung für das Kuratorium der GeoSphere Austria (GSA-Vergütungsverordnung – GSA-VV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums
Paragraph eins,
Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums beträgt 500,00 EUR pro Teilnahme an einer Sitzung und Mitglied.