BGBl. II Nr. 453/2022
Rundfunkanzeigeverordnung
Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), mit der die elektronische Form der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen von Rundfunkübertragungsdiensten festgelegt wird (Rundfunkanzeigeverordnung – RFA-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Regelungsgegenstand
Paragraph eins,
Diese Verordnung bestimmt die elektronische Form, die von Anbietern von Rundfunkübertragungsdiensten bei der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen nach Paragraph 133, Absatz eins, TKG 2021 in Verbindung mit Paragraph 199, Absatz 2, Ziffer 13, TKG 2021 an die KommAustria einzuhalten ist.