BGBl. II Nr. 461/2022
Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen
Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport über die Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung erfasst sind ausschließlich Geldbußen und Geldstrafen, die gemäß Paragraph 92, Absatz eins, BDG 1979 über Beamtinnen und Beamte des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie der nachgeordneten Dienststellen dieses Bundesministeriums verhängt worden sind.