BGBl. II Nr. 486/2022
Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013
Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Die haushaltsführenden Stellen bewirtschaften jeweils ein Detailbudget zweiter Ebene und sind dem Bundesministerium für Landesverteidigung in ihrer jeweiligen Funktion als haushaltsführende Stelle sowie dem sachlich in Betracht kommenden Detailbudget erster Ebene nachgeordnet.