BGBl. II Nr. 82/2022
WiEReG-VernetzungsV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einsicht in das Register im Zuge der europäischen Vernetzung (WiEReG-VernetzungsV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Inkrafttreten
Paragraph 3,
Diese Verordnung tritt mit 1. März 2022 in Kraft.