BGBl. III Nr. 148/2022
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus (Korea/R)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 8neu
Artikel 8
Streitbeilegung
Streitigkeiten über die Auslegung oder Durchführung dieses Abkommens werden durch gemeinsame Konsultationen zwischen den Vertragsparteien beigelegt.