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BGBl. III Nr. 66/2022

kundgemacht 06.05.2022 RIS↗Parlament↗
Protokoll zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
Protokoll zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
Kundmachung BGBl. III Nr. 66/2022× zu Luftverkehrsabkommen EG und ihren Mitgliedstaaten – USA×

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftverkehrsabkommen EG und ihren Mitgliedstaaten – USA 35 § 0↗RIS↗
Art. 17aneu
in Kraft ab 05.05.2022 · idF BGBl. III Nr. 66/2022 Art. 17a↗RIS↗

ARTIKEL 17a

Soziale Dimension

  1. Absatz eins,Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung der sozialen Dimension des Abkommens und die sich ergebenden Vorteile an, wenn offene Märkte mit hohen arbeitsrechtlichen Normen einhergehen. Die Möglichkeiten, die das Abkommen eröffnet, sind nicht darauf gerichtet, arbeitsrechtliche Normen oder die in den jeweiligen Rechtsvorschriften der Vertragsparteien verankerten beschäftigungsbezogenen Rechte und Grundsätze zu gefährden.
  2. Absatz 2,Bei der Anwendung des Abkommens werden die Vertragsparteien von den Grundsätzen in Absatz 1 geleitet; dazu gehört auch, dass der Gemeinsame Ausschuss nach Artikel 18 die Auswirkungen des Abkommens im sozialen Bereich regelmäßig betrachtet und geeignete Lösungen für Bedenken, die als berechtigt angesehen werden, erarbeitet."