Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit in gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Fragen (SPS) im Rahmen des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen, der Codex-Alimentarius-Kommission, der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und der zuständigen internationalen und regionalen Organisationen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) zu intensivieren. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, ein besseres gegenseitiges Verständnis ihrer jeweiligen SPS-Maßnahmen zu fördern und den Handel zwischen den Vertragsparteien zu erleichtern; diese Zusammenarbeit kann folgendes umfassen:
- Litera aInformationsaustausch,
- Litera bAnwendung von Einfuhrvorschriften auf das gesamte Gebiet der anderen Vertragspartei,
- Litera cÜberprüfung der Kontroll- und Zertifizierungssysteme der Behörden der anderen Vertragspartei in seiner Gesamtheit oder eines Teils davon im Einklang mit den einschlägigen internationalen Standards für die Bewertung solcher Systeme, die im Rahmen des Codex-Alimentarius, der OIE und des IPPC gelten, und
- Litera dAnerkennung schädlings- und krankheitsfreie Gebiete und Gebiete mit geringem Auftreten von Schädlingen und Krankheiten.