BGBl. I Nr. 147/2023
Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder (Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung – FSchVE)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 3neu
Anlage C – Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und Zielzustände
Anmerkung, Anlage C als PDF dokumentiert)