BGBl. I Nr. 164/2023
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 10 des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 10 des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass § 10 des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes verfassungswidrig war
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§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Dezember 2023, G 265/2023-9, dem Bundeskanzler zugestellt am 15. Dezember 2023, zu Recht erkannt:
„§ 10 des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2017,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2019, war verfassungswidrig.“