Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 171/2023

kundgemacht 30.12.2023 RIS↗Parlament↗
Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz sowie Änderung des Tierseuchengesetzes und des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz erlassen wird sowie das Tierseuchengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 171/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) 20 § 0↗RIS↗
§ 49geändertÜberschrift, Text
in Kraft 01.01.2022 – 31.12.2023 · idF BGBl. I Nr. 256/2021 · danach: BGBl. I Nr. 171/2023 § 49↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. I Nr. 171/2023 § 49↗RIS↗
Verordnungsermächtigung für die den Eingang und den Handel innerhalb der Europäischen Union
§ 49.
Der Bundesminister für Gesundheit hat mit Verordnung nähere Bestimmungen über die den Eingang und den Handel innerhalb der Europäischen Union von Lebensmitteln tierischer Herkunft – einschließlich allenfalls erforderlicher Verbote, Einschränkungen, Ausnahmen und Bedingungen – zu erlassen, wenn und soweit dies nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technologie sowie zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung oder aus veterinärhygienischen Gründen erforderlich und soweit dies auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Union geboten ist.