BGBl. I Nr. 171/2023
Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz sowie Änderung des Tierseuchengesetzes und des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz erlassen wird sowie das Tierseuchengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Unterstützung beim MNKP durch die Agentur
Paragraph 9,
Zur Unterstützung der Aufgabe gemäß Paragraph 8, Absatz eins, bedienen sich die dort genannten Bundesministerien der Agentur (Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer 28, GESG) und hat die Agentur die nötigen Ressourcen dafür bereit zu stellen.