BGBl. I Nr. 192/2023
Finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln erlassen und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Inkrafttreten
Paragraph 4,
Dieses Bundesgesetz tritt rückwirkend mit 1. September 2023 in Kraft.