BGBl. I Nr. 33/2023
Interbankenentgeltevollzugsgesetz sowie Änderung des E-Geldgesetzes 2010, des Wettbewerbsgesetzes und des Zahlungsdienstegesetzes 2018
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (Interbankenentgeltevollzugsgesetz – IEVG) erlassen und das E-Geldgesetz 2010, das Wettbewerbsgesetz und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Sprachliche Gleichbehandlung
Paragraph 6,
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.