Absatz eins,Unternehmen mit Sitz in Österreich sind zur Erstellung eines Energieaudits oder zur Einrichtung eines anerkannten Managementsystems verpflichtet („verpflichtete Unternehmen“), wenn sie
- Ziffer einsgroße Unternehmen sind;
- Ziffer 2die Schwellenwerte gemäß Paragraph 37, Ziffer 31, im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten haben oder
- Ziffer 3innerhalb einer Unternehmenszusammenrechnung zu mehr als 50 % im Eigentum eines anderen Unternehmens stehen oder mehr als 50 % Eigentum an anderen Unternehmen halten und in allen zu mehr als 50 % verbundenen Unternehmen zusammen die Schwellenwerte gemäß Paragraph 37, Ziffer 31, im vorangegangen Kalenderjahr überschritten haben.