Absatz eins,Verpflichtete Unternehmen haben
- Ziffer einsin regelmäßigen Abständen, zumindest alle vier Jahre, ein Energieaudit durch eine Energieauditorin bzw. einen Energieauditor durchzuführen oder
- Ziffer 2eines der folgenden anerkannten Managementsysteme einzurichten:
- Litera aein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Energiemanagementsystem, das auf anerkannten einschlägigen europäischen, internationalen oder übernommenen Normen beruht oder
- Litera bein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Umweltmanagementsystem, das auf anerkannten einschlägigen europäischen, internationalen oder übernommenen Normen beruht oder ein validiertes Umweltmanagementsystem gemäß EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221 aus 2009,, Amtsblatt Nummer L 342 vom 22.12.2009 Seite 1.