Absatz eins,Die E-Control kann auf Anfrage der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ folgende Einzeldaten, die der E-Control von Unternehmen gemäß Paragraph 42, mittels standardisiertem Kurzbericht gemeldet wurden, elektronisch und unentgeltlich übermitteln:
- Ziffer einsgebäudebezogene Informationen zu Art und Größe der Nutzfläche in m²;
- Ziffer 2Gebäudekategorie;
- Ziffer 3Baujahr;
- Ziffer 4Energieverbrauch und Energieexport gesamt, je Nutzungskategorie und je Energieträger oder
- Ziffer 5im Transportbereich Kraftfahrzeugklasse und Transportenergieverbrauch.