Absatz eins,Der Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes ist verpflichtender Bestandteil der Grundausbildung des Ressorts.
BGBl. II Nr. 111/2023
Grundausbildungsverordnung-BML
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressortbereiches (Grundausbildungsverordnung-BML)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes
Paragraph 10,
- Absatz 2,Die verschiedenen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen werden in drei Gruppen zusammengefasst:
- Ziffer einsA1/v1 rechtskundig ausgebildete Bedienstete,
- Ziffer 2A1/v1 und A2/v2,
- Ziffer 3A3/v3 und A4/v4.
Für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A1/v1/A2/v2 sind 80 Unterrichtseinheiten (10 Tage), für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A3/v3/A4/v4 sind 64 Unterrichtseinheiten (8 Tage) vorgesehen. - Absatz 3,Für die nähere Ausgestaltung und Bereitstellung des Basislehrganges sowie für die Durchführung der Prüfung ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport zuständig.