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BGBl. II Nr. 128/2023

kundgemacht 26.04.2023 RIS↗
Land- und forstwirtschaftliche Verordnung explosionsfähige Atmosphären
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Verordnung explosionsfähige Atmosphären – LF-VEXAT)
Kundmachung BGBl. II Nr. 128/2023× zu LF-VEXAT×

Änderungen durch diese Kundmachung

Land- und forstwirtschaftliche Verordnung explosionsfähige Atmosphären (LF-VEXAT) neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.06.2023 · idF BGBl. II Nr. 128/2023 § 2↗RIS↗

Begriffsbestimmungen

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Im Sinne dieser Verordnung bedeuten die Begriffe:
    1. Ziffer eins
      Brennbare Arbeitsstoffe: hochentzündliche, leicht entzündliche und entzündliche Arbeitsstoffe im Sinne des Paragraph 223, Absatz 5, LAG sowie sonstige oxidierbare Arbeitsstoffe;
    2. Ziffer 2
      Normalbetrieb: Zustand, bei dem Arbeitsmittel, elektrische Anlagen oder persönliche Schutzausrüstung innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt werden, einschließlich dem Ingang- und Stillsetzen;
    3. Ziffer 3
      Vorhersehbare Störung: Zustand, bei dem Arbeitsmittel, elektrische Anlagen oder persönliche Schutzausrüstung vorhersehbar die bestimmungsgemäße Funktion nicht erbringen;
    4. Ziffer 4
      Heißarbeiten: Arbeiten mit offenen Flammen oder Arbeiten, bei denen Funkenbildung oder ein Erhitzen von Teilen auf eine Temperatur von mehr als 80% der Zündtemperatur eines brennbaren Arbeitsstoffes der explosionsfähigen Atmosphäre eintreten kann.
  2. Absatz 2,Arbeitsmittel (Paragraph 217, Absatz eins, und 2 LAG) im Sinne dieser Verordnung sind insbesondere solche, die eigene potentielle Zündquellen aufweisen (z.B. Geräte und Schutzsysteme im Sinne der Explosionsschutzverordnung 1996 – ExSV 1996, Bundesgesetzblatt Nr. 252 aus 1996,, elektrische Betriebsmittel) oder die in Verbindung mit Arbeitsvorgängen potentielle Zündquellen darstellen können (wie elektrostatische Entladungen oder mechanisch erzeugte Funken).