BGBl. II Nr. 180/2023
Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Nationalrates
Kundmachung des Bundesministers für Inneres gemäß § 5 Abs. 1 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Nationalrates
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Die Verteilung der Mandate gemäß Paragraph eins, ist allen Wahlen des Nationalrates zugrunde zu legen, die vom Inkrafttreten dieser Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung auf Grund der jeweils nächsten Volkszählung oder auf Grund einer Kundmachung gemäß Paragraph 5, Absatz 3, NRWO nach Wirksamwerden einer Gebietsänderung stattfinden.