Absatz eins,Die Angaben zu den relevanten Potenzialen von Abwärme nach Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer eins, Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 150 aus 2021, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 233 aus 2022,, aus technischen Anlagen im Unternehmen sind im standardisierten Kurzbericht als thermische Leistung in kW und als Volllaststunden pro Jahr aufgeteilt nach den folgenden Temperaturniveaus auszuweisen:
- Ziffer einsKälte mit Temperaturen unter 0 °C,
- Ziffer 2Niedertemperatur zwischen 0 °C und 50 °C,
- Ziffer 3Mitteltemperatur zwischen 50 °C und 200 °C und
- Ziffer 4Hochtemperatur ab 200 °C.