BGBl. II Nr. 327/2023
Betragsanpassung der wiederkehrenden finanziellen Leistungen an die Evangelische Kirche, die Altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien über die Betragsanpassung der wiederkehrenden finanziellen Leistungen an die Evangelische Kirche, die Altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft
Änderungen durch diese Kundmachung
Betragsanpassung der wiederkehrenden finanziellen Leistungen an die Evangelische Kirche, die Altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft
neu
§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Altkatholische Kirche
Paragraph 2,
Der in Paragraph eins, Absatz eins, Litera a, des Bundesgesetzes über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche, Bundesgesetzblatt Nr. 221 aus 1960,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 166 aus 2020,, genannte Betrag wird, beginnend mit dem 1. Oktober 2022, auf 73 440 Euro erhöht.