Absatz eins,Diese Grundausbildungsverordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Die VwGH-Grundausbildungsverordnung in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2016, tritt mit demselben Tag außer Kraft.
BGBl. II Nr. 330/2023
VwGH-Grundausbildungsverordnung
Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die Grundausbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-Grundausbildungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11neu
Inkrafttreten
Paragraph 11,
- Absatz 2,Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung ihre Grundausbildung bereits begonnen haben, können diese auch weiterhin nach den Bestimmungen in der zuletzt geltenden Fassung der VwGH-Grundausbildungsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2016,, absolvieren, wenn sie eine diesbezügliche nicht widerrufbare Erklärung innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung abgeben.
- Absatz 3,Die Funktionsdauer und die Zusammensetzung der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehenden Dienstprüfungskommission und der Prüfungssenate bleiben unberührt.