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BGBl. II Nr. 430/2023

kundgemacht 28.12.2023 RIS↗
Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz angeführten festen Beträgen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz angeführten festen Beträgen
Kundmachung BGBl. II Nr. 430/2023× zu Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz angeführten festen Beträgen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz angeführten festen Beträgen neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. II Nr. 430/2023 Anl. 1↗RIS↗

Anlage

Anmerkung, Anlage als PDF dokumentiert)