fachlich und didaktisch internationalen wissenschaftlichen Standards auf dem Gebiet zu entsprechen,
BGBl. II Nr. 44/2023
externe Qualitätssicherungsverordnung
Verordnung über die Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts (externe Qualitätssicherungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Beurteilungsmaßstab – Qualitätsziel
Paragraph 6,
Schulexterne Angebote, einschließlich Unterrichtsmittel und Dienstleistungen zur Unterstützung des schulischen Unterrichts, im Themenfeld Sexualpädagogik haben
- Ziffer eins
- Ziffer 2den für diesen Themenbereich relevanten Grundsatzerlässen und Lehrplänen zu entsprechen,
- Ziffer 3die Grundrechte von Schülerinnen und Schülern sowie das elterliche Erziehungsrecht zu achten und
- Ziffer 4dem für staatlichen schulischen Unterricht grundrechtlich normierten Neutralitätsgebot, Pluralitätsgebot, Diskriminierungsverbot, Indoktrinationsverbot und Herabsetzungsverbot
zu entsprechen.