Diese Vereinbarung findet auf folgende Rechtsvorschriften Anwendung:
- Absatz a,in Bezug auf Österreich:
- Absatz i,auf die Rechtsvorschriften über die Pensionsversicherung mit Ausnahme der Sonderversicherung für das Notariat;
- Absatz i, i,auf die Rechtsvorschriften über die Unfallversicherung;
- Absatz i, i, i,ausschließlich hinsichtlich des Abschnittes römisch zwei auf die Rechtsvorschriften über die Krankenversicherung;
einschließlich der Verordnungen und Satzungen hierzu.
- Absatz b,in Bezug auf Québec:
- Absatz i,auf die Rechtsvorschriften über den Pensionsplan von Québec und
- Absatz i, i,auf die Rechtsvorschriften über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten;
einschließlich der Verordnungen hierzu.