BGBl. III Nr. 54/2023
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Internationalen Impfstoffinstitut über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Internationalen Impfstoffinstitut über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 16neu
Artikel 16
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in der Republik Österreich
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder solche, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, genießen nur die in Artikel 10, Artikel 12 Absatz eins, Litera a, b, c und d und Artikel 14 Absatz eins, Litera a, b und c angeführten Vorrechte und Befreiungen.