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BGBl. III Nr. 54/2023

kundgemacht 29.03.2023 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Internationalen Impfstoffinstitut über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Internationalen Impfstoffinstitut über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich
Kundmachung BGBl. III Nr. 54/2023× zu Abkommen über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich neu § 0↗RIS↗
Art. 6neu
in Kraft ab 01.04.2023 · idF BGBl. III Nr. 54/2023 Art. 6↗RIS↗

Artikel 6

Unverletzlichkeit der Archive

Die gesamte Korrespondenz und alle Dokumente, Computerdaten, Manuskripte, Steh-und Laufbilder, Filme und Audioaufnahmen, die dem Institut gehören oder sich zur Förderung seiner satzungsgemäßen Ziele in seinem Besitz befinden, sind unverletzlich, wo auch immer sie sich befinden.