BGBl. III Nr. 57/2023
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ständigen Schiedshof über die Rechtsstellung des Ständigen Schiedshofs in Österreich
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ständigen Schiedshof über die Rechtsstellung des Ständigen Schiedshofs in Österreich
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 17neu
Artikel 17
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in der Republik Österreich
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder solche, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, genießen nur die in Artikel 10, Artikel 12 Absatz eins, Litera a, b, c und d und Artikel 15 Absatz eins und Absatz 2, Litera a, b, c und e angeführten Vorrechte und Befreiungen.