BGBl. III Nr. 8/2023
Änderungen der Ausführungsordnung zum Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren
Verordnung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren
Änderungen durch diese Kundmachung
Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren – Änderungen der Ausführungsordnung
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Verbandes für die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren vom 1. Oktober 2002 zur Änderung der Regel 13 sowie des Beschlusses vom 22. Juli 2022 zur Änderung der Regel 11 der Ausführungsordnung zum Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1984, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 315 aus 1984,) hat dadurch zu erfolgen, dass diese Beschlüsse in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden.